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Magneson nach MANN (Dolomit-Nachweis)

Magneson nach MANN, eine gebrauchsfertige Lösung für den Dolomit-Nachweis, hat seinen Anwendungsbereich hauptsächlich in der Histologie, Zytologie, Materialographie und Geologie. Die Lösung besteht aus Aqua dest., Natriumhydroxid und Magneson. Natriumhydroxid (NaOH) agiert als ein starkes Alkali, während Magneson, chemisch P-Nitrophenylphosphat (PNPP), als pH-Indikator dient.

Die Reaktionen involvieren die Bindung des Magnesons an Magnesiumionen, wobei das Magneson eine Blaufärbung annimmt. Dies ist der Nachweis für das Vorhandensein von Dolomit (MgCa(CO3)2) oder Magnesit (MgCO3). Bei einer Probe, die Magnesit enthält, resultiert eine blaue Färbung. Smithsonit (ZnCO3) zeigt sich hingegen ungefärbt bis minimal blau.

Die Untersuchung beginnt mit einer Vorbehandlung der Probe durch Benetzung mit 10%iger HCl, gefolgt vom Aufträufeln einiger Tropfen der Magneson-Lösung. Ein Farbwechsel zu Blau innerhalb von 30 Sekunden indiziert das Vorhandensein von MgO.

Art.-Nr.: 18455

Dolomitnachweis in Karbonaten

  •   Gebindegröße und Bestellnummer Nettopreis Menge
    Magneson nach MANN (Dolomit-Nachweis) - 100 ml
    Bestellnummer: 18455.00100
    19,30 €
    Magneson nach MANN (Dolomit-Nachweis) - 250 ml
    Bestellnummer: 18455.00250
    28,80 €
    Magneson nach MANN (Dolomit-Nachweis) - 500 ml
    Bestellnummer: 18455.00500
    49,00 €
    Magneson nach MANN (Dolomit-Nachweis) - 1.000 ml
    Bestellnummer: 18455.01000
    73,00 €
    Magneson nach MANN (Dolomit-Nachweis) - 2.500 ml
    Bestellnummer: 18455.02500
    152,50 €

Wichtige Hinweise

UN-Nummer: 0000

Lagerung: 15 … 25 °C

Haltbarkeit: 6 Monate

Sicherheitsdatenblatt

Produktinformation

Wesentliche Bestandteile:
• Natriumhydroxid p.a. / ISO, in Plätzchen
• Magneson

Technische Informationen

Spezifikationen

Gebrauchsanweisung / Protokoll / Anwendungsempfehlungen

Verwendung:

Nachweis von Dolomit in Gestein

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.