Kontaktformular
+43 1 80104 2560
0,00 €
Produkt Anzahl Preis
Zuzüglich Versandkosten
Gesamt 0,00 €

Entkalkungsmittel-Nachbehandlung

Die säurebasierte Entkalkung von Knochengewebe kann zur Quellung kollagener Fasern führen, die die Gewebestruktur beeinträchtigen und zu Artefakten in der späteren histologischen Untersuchung führen können. Die Entkalkungsmittel-Nachbehandlungslösung ist speziell entwickelt worden, um diesen Quellungsvorgang zu reduzieren und gleichzeitig Säurereste zu entfernen, die zu Niederschlägen im Gewebe führen könnten.

Durch die Verwendung dieser Nachbehandlungslösung wird die Gewebestruktur geschützt und die Morphologie der Zellen erhalten, was für eine präzise histologische Analyse wichtig ist. Die Nachbehandlungslösung wirkt, indem sie die quellenden kollagenen Fasern wiederherstellt und das saure Milieu neutralisiert, das während des Entkalkungsprozesses entstanden ist.

Nach der Anwendung der Entkalkungsmittel-Nachbehandlungslösung wird das Knochengewebe gründlich gespült, um alle verbleibenden Rückstände der Lösung zu entfernen. Anschließend kann das Gewebe in weiteren histologischen Verfahren, wie dem Einbetten in Paraffin, dem Schneiden von dünnen Schnitten und dem Färben, verarbeitet werden.

Art.-Nr.: 11201

Entkalkung von Gewebeproben

  •   Gebindegröße und Bestellnummer Nettopreis Menge
    Entkalkungsmittel-Nachbehandlung - 250 ml
    Bestellnummer: 11201.00250
    20,00 €
    Entkalkungsmittel-Nachbehandlung - 500 ml
    Bestellnummer: 11201.00500
    28,20 €
    Entkalkungsmittel-Nachbehandlung - 1.000 ml
    Bestellnummer: 11201.01000
    37,90 €
    Entkalkungsmittel-Nachbehandlung - 2.500 ml
    Bestellnummer: 11201.02500
    71,40 €

Wichtige Hinweise

UN-Nummer: 0000

Lagerung: 15 … 25 °C

Haltbarkeit: 45 Tage

Sicherheitsdatenblatt

Produktinformation

Wesentliche Bestandteile:
• Natriumsulfat, wasserfrei
• Aqua dest. / VE-Wasser

Technische Informationen

Spezifikationen

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.