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Methylenblau 0,01 %, wässrig

Methylenblau 0,01 % ist eine wässrige Lösung von Methylenblau (C.I.: 52015). Methylenblau ist ein aromatisches, heterocyclisches Molekül mit einer blauen Farbe und wird häufig als Farbstoff in der Histologie und Mikroskopie verwendet.

Das Produkt wird zur Färbung von Gewebeproben verwendet, um eine bessere Unterscheidung der verschiedenen Zelltypen zu ermöglichen. Methylenblau bindet an saure Strukturen wie Nukleinsäuren und Proteine und färbt diese blau. Dadurch können Zellstrukturen wie Zellkerne und Zellmembranen besser sichtbar gemacht werden.

Die Lösung hat sehr geringe Konzentration von 0,01 % Methylenblau und ist damit vor allem für sensible Färbungen geeignet.

Art.-Nr.: 16279

Färben von Gewebeproben

  •   Gebindegröße und Bestellnummer Nettopreis Menge
    Methylenblau 0,01 %, wässrig - 100 ml
    Bestellnummer: 16279.00100
    17,40 €
    Methylenblau 0,01 %, wässrig - 250 ml
    Bestellnummer: 16279.00250
    19,90 €
    Methylenblau 0,01 %, wässrig - 500 ml
    Bestellnummer: 16279.00500
    25,60 €
    Methylenblau 0,01 %, wässrig - 1.000 ml
    Bestellnummer: 16279.01000
    30,20 €
    Methylenblau 0,01 %, wässrig - 2.500 ml
    Bestellnummer: 16279.02500
    49,20 €

Wichtige Hinweise

UN-Nummer: 0000

Lagerung: 15 … 25 °C

Haltbarkeit: 12 Monate

Sicherheitsdatenblatt


Produktinformation

Wesentliche Bestandteile:
• Methylenblau (C.I.: 52015)

Technische Informationen

Spezifikationen

Gebrauchsanweisung / Protokoll / Anwendungsempfehlungen

Verwendung:

Der basische Farbstoff Methylenblau zählt zu den Vitalfarbstoffen und färbt proteinhaltige Strukturen wie Zellkerne und Mikroorganismen blau an. Es eignet es sich als Orientierungsgrundlage für weitere Diagnostik, spezifischere Anwendungen sind der Nachweis von Bakterien (May-Grünwald-Färbung), das Anfärben der grauen Substanz im peripheren Nervensystem, das Anfärben von DNA und RNA und als Alternative zu Ethydiumbromid.

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Dieses Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.